1. Sachverhalt & Beeinträchtigung
Durch die neu montierte Trockenbau-Unterkonstruktion (Metallständerwerk) wurde die Fensterlaibung so verengt, dass sich der Fensterflügel nicht mehr vollständig öffnen lässt. Die dadurch stark reduzierte Diagonallüftung beeinträchtigt den Luftwechsel nach der Feuchtigkeitsbelastung durch Duschen/Baden erheblich.
2. Technische Mängel & Normenbezug
Badfenster lässt sich nicht vollständig öffnen
| Foto-Dokumentation | Technischer Mangel | Verstoß gegen Norm |
|---|---|---|
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Funktionseinschränkung Fenster: Das Badfenster lässt sich nach der Strangsanierung aufgrund der neu montierten Trockenbau-Unterkonstruktion (Metallständerwerk) nicht mehr vollständig öffnen [5, 13, 14]. | Verstoß gegen § 47 BauO Bln (Fenster, Lüftung). |
Zugebauter Kaltwasserabsperrhahn und nicht gangbares Warmwasserventil
Das stark korrodierte und nicht gangbare Absperrventil unmittelbar über dem Wasserzähler wurde im System belassen.
Der Kaltwasserabsperrhahn wurde im Zuge der Trockenbauarbeiten hinter Rigipsplatten dauerhaft unzugänglich verbaut, sodass im Notfall keine schnelle Absperrung der Wasserzufuhr möglich ist.
Diese Ausführung weicht von den technischen Regeln der Trinkwasserinstallation (DIN EN 806, DIN 1988) ab, da Absperrorgane zugänglich und wartbar sein müssen
2.5 Eingeschränkte Funktion des Badezimmerfensters
Durch die neu errichtete Trockenbau-Unterkonstruktion (Metallständerwerk) ist der Öffnungswinkel des Fensters reduziert, das Fenster lässt sich nicht mehr vollständig öffnen.
Die eingeschränkte Öffnung beeinträchtigt die erforderliche natürliche Lüftung des Bades nach dem Baden/Duschen und erhöht das Risiko von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.Dies verstößt gegen § 47 BauO Bln (Fenster, Lüftung) und die Anforderungen an eine ausreichende Lüftung, wie sie etwa in DIN 18017-3 für fensterlose Bäder geregelt und hier sinngemäß zu übertragen sind.
• Verstoß gegen die Bauordnung Berlin hinsichtlich erforderlicher Mindestlüftungsflächen.
• Akute Gefahr der Feuchtigkeitsanreicherung im Raumgefüge mangels ausreichenden Luftwechsels.
• Dauerhafter Mietmangel durch Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 536 BGB).
Bildnachweise:
| Nr. | Datum | Beschreibung | Bildnachweis |
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| 2 | 27.10.2025 | Ansicht des Badezimmers am Beginn der Bauarbeiten. Badfenster lässt sich vollständig öffnen. |
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| 6 | 09.11.2025 | Badfenster lässt sich öffnen |
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