Küche – Dokumentation von Substanzschäden, Brandschutzmängeln und mangelhafter Ausführung

Zeitraum: November 2025 bis Februar 2026

Dieses Dokument dient der gerichtlichen Substantiierung der durch die Strangsanierung verursachten Schäden in der Küche, insbesondere an Terrazzo, Wand- und Bodenaufbau, Fliesen, Putz sowie der Leitungsführung zur Garage. Die Kombination aus Substanzverlust, handwerklichen Mängeln und gravierenden Brandschutzverletzungen wirkt sich unmittelbar auf Gebrauchstauglichkeit, Werterhalt und die Sicherheit der Wohnung aus.

1. Chronologischer Verlauf der Schäden

Die Fotodokumentation zeigt den Verlauf der Mängel von November 2025 bis Anfang Februar 2026.​

  1. November 2025: Erste Beweissicherung von Löchern und Beschädigungen in Wandfliesen sowie Feuchtigkeits- und Wasserschäden im Bereich der Küchenzeile und Oberschränke.​
  2. Dezember 2025: Schwere Beschädigungen des historischen Terrazzobodens durch Stemmarbeiten zur Rohrfreilegung; die ersten Spachtelarbeiten fallen sehr minderwertig und uneben aus.​
  3. Anfang Januar 2026: Dokumentation von gezielt abgesägten, korrodierten Rohrresten in Wandöffnungen sowie großflächig unsauberen und unebenen Spachtel- und Putzarbeiten.​
  4. Bis Februar 2026: Fortbestehen gravierender Fliesenschäden (Risse, abgeplatzte Ecken, klaffende Fugen) und optisch wie technisch unzureichender Verfugungen, insbesondere in Eck- und Anschlussbereichen.​
  5. Parallel dazu: Offene Rohrverbindungen und Leitungsdurchführungen zur Garage ohne erkennbare Brandabschottung, mit unmittelbaren brandschutz- und hygienerelevanten Risiken.​

Die „Chronologische Übersicht der Bilder“ (Nr. 1–48) ist jedem Schadensbild ein Datum und eine Kurzbeschreibung zugeordnet, sodass der zeitliche Verlauf für Gericht und ggf. Sachverständige nachvollziehbar ist.

2. Technische Mängel und mögliche Normverstöße

2.1 Brandschutzmängel: offene Leitungsdurchführungen zur Garage

In mehreren Wand- und Deckenbereichen sind abgesägte, offen gelassene Rohre erkennbar, die unzulässige Öffnungen zwischen dem Küchenbereich (Wohnraum) und dem Brandabschnitt Garage bilden.

Eine fachgerechte Brandabschottung der Leitungen (z.B. durch zertifizierte R‑Schotts) ist nicht ausgeführt, sodass Feuer und Rauch im Brandfall ungehindert übertragen werden können.

Dies stellt einen Verstoß gegen § 40 BauO Bln (Leitungsanlagen in Trennwänden und Decken), § 14 BauO Bln (Allgemeine Brandschutzanforderungen) sowie die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR Bln) dar. 

2.2 Zerstörung des historischen Terrazzobodens

Damit ist der Vorgang nicht mit den Anforderungen der DIN 18333 (Betonwerksteinarbeiten) und den allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen nach § 3 BauO Bln vereinbar.

2.3 Verbleib von Altleitungen/Stichleitungen

In den Wänden verbleiben abgesägte Rohrreste (Stichleitungen), die nicht ausgebaut oder fachgerecht getrennt wurden.

Solche toten Leitungsabschnitte können die Bildung von Stagnationswasser begünstigen  und stellen ein hygienisches Risiko für die Trinkwasserinstallation dar.

​Dies widerspricht den Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (DIN 1988) und den Hygieneanforderungen nach VDI 6023.

2.4 Minderwertige Oberflächenqualität (Putz und Spachtelung)

Die Spachtel- und Putzarbeiten an Wänden und Bestandsbauteilen weisen grobe Unebenheiten, sichtbare Kanten, Putzreste und nicht sauber eingebundene Reparaturstellen auf.

Die Oberflächen erreichen nicht die üblichen Qualitätsstufen (Q2/Q3), die im Wohnraumbereich zu erwarten sind.

Dies stellt einen Verstoß gegen DIN 18550-1 (Putzsysteme) und VOB/C DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten, Qualitätsstufen) dar

2.5 Mangelhafte Fliesen- und Fugenarbeiten

Mehrere Fliesen sind gerissen, haben abgeplatzte Ecken oder wurden mit unsauberen, klaffenden Fugen aneinandergefügt.

Insbesondere Eckbereiche und Anschlüsse (z.B. im Bereich Heizkörper, Leitungsdurchführungen, Raumecken) sind technisch und optisch mangelhaft ausgeführt.

Hier liegt ein Verstoß gegen DIN 18157 (Ausführung keramischer Bekleidungen) und VOB/C DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) vor.

3. Beweiskette durch Fotodokumentation

Die Bilder 1–48 bilden zusammen eine lückenlose Beweiskette über:

Entstehung und Fortschreiten der Fliesen-, Putz- und Bodenschäden,

den Umgang mit Feuchtigkeits- und Wasserschäden und

die brandschutzrelevanten Leitungsführungen zur Garage.

Jedes Bild ist mit Datum, Kurzbeschreibung und Dateiname dokumentiert (siehe „Chronologische Übersicht der Bilder“), sodass der tatsächliche Zustand zu den jeweiligen Zeitpunkten für Gericht und Sachverständige präzise nachvollzogen werden kann.

Foto-Nr. & Bildvorschau möglicher Technischer Mangel Verstoß gegen Norm (beispielhaft)
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Bodenöffnung
Schwerwiegende Brandschutzmängel: Die abgesägten, offen gelassenen Rohrleitungen bilden unzulässige Öffnungen zwischen Brandabschnitten (Wohnraum/Garage). Durch die fehlende Brandabschottung können Feuer und Rauch ungehindert übertragen werden [1, 3]. BauO Bln § 40 (Leitungsanlagen in Trennwänden und Decken); BauO Bln § 14 (Allgemeine Brandschutzanforderungen); Leitungsanlagen-Richtlinie (Lar Bln).
IMG_20251210_101236 [2, 4]
Terrazzo Schaden
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Terrazzo Detail
Zerstörung des historischen Terrazzobodens durch unsachgemäße Stemmarbeiten; keine fachgerechte Wiederherstellung des Bodenaufbaus erkennbar [2, 5]. DIN 18333 (Betonwerksteinarbeiten); BauO Bln § 3 (Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen).
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Rohrrest
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Stichleitung
Verbleib von Altleitungen (Stichleitungen): Abgesägte Rohrreste und Kurbelvorrichtung verbleiben im Mauerwerk [1, 3]. Sicherheitsrisiko, da die Wohnung ebenerdig, Hauseingangstür lässt sich nicht zuschliessen
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Spachtelung grob
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Unebene Wand
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Putzreste
Minderwertige Oberflächenqualität: Grobe, unebene Spachtelung und Putzreste auf Bestandsbauteilen; fehlende Fachkunde bei der Untergrundvorbereitung [6-8]. DIN 18550-1 (Putzsysteme); VOB/C DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten, Qualitätsstufen Q2/Q3 nicht erfüllt).
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Riss Fliese
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Fuge klafft
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Unsaubere Ecke
Mangelhafte Fliesen- und Fugenarbeiten: Gebrochene Fliesen, klaffende Fugen und unsaubere Anschlussecken mindern den Nutzwert und die Optik erheblich [9-11]. DIN 18157 (Ausführung keramischer Bekleidungen); VOB/C DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten).
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Wasserflecken Decke
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Farbe blättert
Unzureichende Schadensbeseitigung: Wasserränder und Feuchtigkeitsschäden schlagen durch neue Anstriche durch, was auf mangelhafte Trocknung oder Absperrung hindeutet [12, 13]. BauO Bln § 13 (Schutz gegen Feuchtigkeit); DIN 4108 (Wärmeschutz).
Nr. Datum Bildbeschreibung Bildname / Pfad
114.11.2025Abgesägte Kurvelvorrichtung
214.11.2025Zugespaltelte Durchborschäden
304.12.2025Schadstelle Fliesen
404.12.2025Nahaufnahme einer Schadstelle Fliesen
504.12.2025Riss und kleine Ausbrechung in einer Fliese
604.12.2025Fliesenwand mit mehreren kreisrunden Löchern für Rohre
704.12.2025Wand mit Loch und davorliegender Wasserleitung mit Pressmuffen
804.12.2025Küchenzeile mit mehreren verspachtelten Durchborschäden an der Wand
905.12.2025
1005.12.2025Detailansicht der Altschäden durchnässten und unebenen Wandoberfläche, gemeinsame Wand zwischen Bad und Küche
1110.12.2025Bodenbereich mit zwei großen Öffnungen und einer weißen Leitung
1210.12.2025Nahaufnahme eines freigelegten Rohrendes in der Fliesenwand
1310.12.2025Mit grauer Masse verschlossene Bruchstelle in einer Fliese
1410.12.2025Eckbereich mit frischer weißer Spachtelmasse und Bodenöffnungen
1510.12.2025Kleine Abplatzung an einer Fliesenkante
1610.12.2025Wandfläche mit grobflächigen, unebenen Putzausbesserungen
1710.12.2025Ausgebesserte Wandstelle mit abblätternden Farbschichten
1810.12.2025Nahaufnahme einer reparierten Putzstelle
1929.12.2025Wand mit Riss, Feuchtigkeitsspuren und dunkler Verfärbung. Detailansicht der Altschäden durchnässten und unebenen Wandoberfläche, gemeinsame Wand zwischen Bad und Küche
2003.01.2026Raumecke mit massiven Wasserflecken an der Decke und Wand
2103.01.2026Abgesägte Kurbelvorrichtung
2203.01.2026Beschädigte Fliese im Bereich eines Heizkörper-Thermostats
2303.01.2026Fliesenwand hinter einem Heizkörper mit mehreren Schadstellen
2403.01.2026Detail eines abgeschnittenen, korrodierten Rohres in der Wand
2504.01.2026Schleifarbeiten an einer verspachtelten Wandfläche
2604.01.2026Nahaufnahme der abgeschliffenen Spachtelstelle
2704.01.2026Unscharfe Aufnahme einer Wand mit Verfärbungen/Schaden
2806.01.2026Bodenbereich mit zwei Leitungen und Öffnungen im Estrich
2906.01.2026Schräg verlaufender Riss in einer Fliese im Eckbereich
3006.01.2026Schadstelle in einer Fliese mit schwarzen Ablagerungen
3106.01.2026Bruchstelle in einer Fliese, unsauber repariert
3212.01.2026Ansicht der Wand mit Schrank nach den Malerarbeiten
3312.01.2026Raumecke mit ungleichmäßigem Farbauftrag/Schatten
3412.01.2026Wandbereich mit sichtbaren Flecken unter der neuen Farbe
3512.01.2026Decke mit deutlichen, scheinbar abgetrockneten Wasserflecken
3612.01.2026Detailansicht der Wandecke oberhalb der Fliesen
3712.01.2026Weiß gestrichene Wand mit unregelmäßiger Oberflächenstruktur
3812.01.2026Eckbereich Wand mit Schattierungen durch Feuchtigkeit/Farbe
3912.01.2026Decken-Eckbereich mit Wasserrändern
4012.01.2026Oberer Türrahmenbereich mit Farbausbesserungen
4112.01.2026Glatt verputzte und gestrichene Wandfläche
4214.01.2026Klaffender Spalt zwischen zwei Wandfliesen
4314.01.2026Abgebrochene Ecke und fehlende Verfugung an Fliesen
4414.01.2026Wiederholung: Fliese mit fehlender Ecke und offenem Spalt
4506.02.2026Freigelegte Wand hinter Fliesen mit beschädigtem Untergrund
4606.02.2026Unsauber verfugte oder verspachtelte Fliesenecke
4706.02.2026Eckbereich mit Rohren und sehr grober Putzausbesserung
4806.02.2026Vertikale Fuge/Ecke mit Rissen oder dunklen Flecken
Erstellt zur Vorlage beim Amtsgericht Charlottenburg | Verfahren Sandler ./. A. Eiendom